Pressespiegel

Unüblich, aber nicht strafbar

By 29. August 2021August 30th, 2021No Comments

Vermutlich im Frühjahr 2022 wird das Museum Ernst in Wiesbaden eröffnet werden. Der Bau schließt die Lücke auf einem Areal, das in den vergangenen zehn Jahren nicht nur den politischen Streit befördert hat.

Im Frühjahr 2022 soll der Bau des japanischen Stararchitekten Fumihiko Maki auf dem Areal Wilhelmstraße 1 eröffnen.  Damit wird endlich eine Lücke geschlossen, die auch mit Rechtsstreit verbunden wurde. Denn in Bezug auf das Gelände war vor sechseinhalb Jahren die erste von drei Strafanzeigen wegen Untreue gegen die früheren Oberbürgermeister Helmut Müller (CDU) und Sven Gerich (SPD), gegen den ehemaligen CDU-Fraktionschef Bernhard Lorenz, den seinerzeitigen Wirtschaftsdezernenten Detlev Bendel (CDU) und andere Beteiligte gestellt worden. Das Verfahren wurde nun eingestellt. Der Vorwurf lautete, dass das Grundstück, auf dem zunächst ein Stadtmuseum und Wohnungen geplant waren, weit unter Wert verkauft worden sei. Die OFB Projektentwicklung hatte das Grundstück für 14,5 Millionen Euro erworben und damit den damaligen Bodenrichtwert von 1000 Euro je Quadratmeter nur knapp überschritten. Sie wollte das neue Stadtmuseum bauen und über 29 Jahre für knapp zwei Millionen Euro pro Jahr vermieten. Damit sollten zudem notwendige Investitionen an Schulen finanziert werden. Doch es gab viel politischen Gegenwind, auch ein Bürgerbegehren und schließlich trat die Stadt 2015 vom Kauf zurück. Doch die OFB akzeptierte das nicht und bestand auf ihren Rechten. Der Streit endete mit einem Vergleich, bei dem die Stadt das kleinere Museumsgrundstück zurückerhielt und für das größere Areal mehr Geld bekam. Auf dem sind seit letztem Jahr Wohnungen und Tiefgaragenstellplätze fertiggestellt.

Doch juristisch ist das Verfahren nun erst abgeschlossen, der lange Einstellungsbeschluss zeigt die Komplexität des Falls. Es gäbe zwar einen Anfangsverdacht, doch der letztliche Verkauf war nichts rechtswidrig. Und auch ist nicht sicher, ob der tatsächliche Wert des Geländes einen Käufer gefunden hätte. Zudem sei die Investition in die Schulen ein wichtiger Grund gewesen, der einen niedrigeren Kaufpreis rechtfertige.

Von Oliver Bock | Erschienen am 29.08.2021 auf faz.net

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